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Hunde im Auto sicher transportieren


Mit dem begonnenen Frühling, den steigenden Temperaturen und der stärkeren Sonneneinstrahlung kommt wie jedes Jahr erneut das Thema auf, wie lange kann ich meinen Hund gefahrlos im Auto lassen. Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Eines ist mit Sicherheit zu sagen – ist es nicht unbedingt notwendig Ihren Hund im Auto mitzunehmen, dann lassen Sie ihn lieber zu Hause – es kann ihm das Leben retten!

Der Fahrzeuginnenraum heizt innerhalb kürzester Zeit um ein vielfaches der Außentemperaturen auf und dies auch ohne direkte Sonneneinstrahlung und bei bedecktem Himmel. Für kurze Zeit können Sie den Temperaturanstieg durch einen Parkplatz im Schatten verhindern, aber auch da sollte immer wieder kontrolliert werden, ob das Fahrzeug auch nach einiger Zeit noch sicher vor Sonneneinstrahlung geschützt ist. Getönte Fahrzeugscheiben oder auch die nachträgliche Anbringung von Tönungsfolien (diese gibt es inzwischen passgenau für jedes Fahrzeugmodell) verringern die Strahlung, sorgen auch während der Fahrt für angenehmere Temperaturen und erleichtern der Klimaanlage ihren Dienst.

Ein weiterer Aspekt, der beim Transport von Hunden im Auto zu beachten ist, ist eine sichere Rückhaltevorrichtung. Hierbei können Gurtsysteme v.a. für die Rückbank genutzt werden. Die alleine Anbringung einer u-förmigen Hundeschondecke auf den Rücksitzen ist nicht ausreichend. Desweiteren gibt des Boxen aus Stoff, Kunststoff und Metall in verschiedenen Ausführungen. Der Vorteil an diesen liegt in der einfachen Entfernung der Box sollte der Platz anderweitig benötigt werden oder der Hund einmal nicht mitfahren. Die aufwändigere Variante besteht in der Anbringung von Gittern oder Netzen hinter den Vordersitzen oder der Rückbank. Auch hier gibt es verschiedene Ausführungen in unterschiedlichen Preisklassen. Der Einbau eines passgenauen Gitters mit Tür (teilweise auch abschließbar oder mit einem Vorhänge- oder Fahrradschloss versehen verhindern zum einen das unkontrollierte Verlassen des Fahrzeugs durch ihren Vierbeiner bei Öffnung der Heckklappe oder von Seitentüren und ermöglichen zum anderen eine sichere und ausreichende Belüftung beim abgestellten Fahrzeug und Berücksichtigung der oben erwähnten Punkte.

Abtrenngitter, welches sich praktisch an den Kopfstützen befestigen lässt. Hier eingebaut in einem VW Caddy.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website des ADAC e.V.

Vereinfachte Einreise nach Großbritannien


Seit dem 01.01.2012 gelten für die Einreise mit Heimtieren nach Großbritannien vereinfachte Bestimmungen. Die bisher notwendige Blutprobenentnahme und Bestimmung der Tollwutantikörperzahl v.a. bei Hunden und Katzen entfällt.

Notwendig für die Einreise aus EU-Ländern sind:

  1. eindeutige Kennzeichnung mittels Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder der ISO-Norm 11785)
  2. Tollwutimpfung mind. 21 Tage alt (max. angegebene Gültigkeit im EU-Heimtierausweis, Wartefrist entfällt, wenn im Zeitraum der Gültigkeit eine Auffrischungsimpfung erfolgte), die nach eindeutiger Kennzeichung erfolgte
  3. Impfnachweis: anzugeben sind das Geburtsdatum des Tieres, Mikrochipnummer, Tag und Stelle der Implantation, Impfdatum, Hersteller und Name des Impfstoffes incl. Chargennummer, Gültigkeit der Impfung

Bei Einreise aus Drittländern entfällt die 6monatige Quarantäne. Diese wird ersetzt durch eine Bestimmung der Höhe der Tollwutantikörper und anschließender Wartezeit bis zur einreise von drei Monaten. Weitere Bestimmungen zur Einreise siehe EU-Länder.

Die Behandlung gegen Zeckenbefall entfällt.

Eine Behandlung gegen Bandwürmer innerhalb 24-120 Stunden vor Einreise nach Großbritannien ist vorgeschrieben. Die Behandlung ist unter Kontrolle des Mikrochips durch einen Tierarzt durchzuführen und zu bescheinigen. Das verwendete Präparat muss den Wirkstoff Praziquantel enthalten, Präparatname und Hersteller müssen im Heimtierausweis angegeben werden. Diese Behandlung ist vor jeder Einreise nach Großbritannien durchzuführen.

Das Mitführen und die Einreise von sog. gefährlichen Hundetypen ist illegal. Diese Hundetypen (nicht Rassen, da nicht FCI-anerkannt) werden bei Einreise beschlagnahmt. Weitere Informationen http://www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/cruelty/documents/ddogsleaflet.pdf

Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit der Angaben übernommen. Weitere Hinweise für Einreise aus EU-Ländern http://ukingermany.fco.gov.uk/de/visiting-uk/pet-travel-scheme/ und nicht gelisteten Drittländern http://www.defra.gov.uk/news/2011/06/30/new-rules-pet-passports/

(Jana Keim)